Allgemeine Geschäftsbedingungen der City Air Terminal Betriebsgesellschaft

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der City Air Terminal Betriebsgesellschaft

Tarifbestimmungen

Unentgeltliche Beförderung

Blinde, Menschen mit Behinderung im Rollstuhl, Schwerkriegsbeschädigte oder generell Personen, die in ihrem Österreichischen Behindertenpass (bzw. in einem gleichwertigen Dokument anderer Staaten) den Vermerk „Der Inhaber des Passes bedarf einer Begleitperson“ eingetragen haben, können eine Begleitperson und/oder einen Assistenz-Hund unentgeltlich bei Ihrer Fahrt als Ihren persönlichen Assistenzbedarf mitnehmen.

Die zu begleitende behinderte bzw. mobilitätseingeschränkte Person muss in Besitz eines gültigen Fahrausweises sein.

Kundmachung und Geltung

Die Tarife treten frühestens mit Ablauf des Tages der Veröffentlichung in Kraft.

Die CAT GmbH wendet die Tarife gegenüber jedermann in gleicher Weise an. Die CAT GmbH kann jedoch für Zwecke der öffentlichen Verwaltung, für Wohlfahrtszwecke und für den Eisenbahndienst sowie aus kaufmännischer Rücksicht im Einzelfall die Beförderungspreise und die Nebengebühren ermäßigen sowie sonstige Begünstigungen vorsehen.

Die CAT GmbH muss die Ermäßigungen der Beförderungspreise und der Nebengebühren und sonstige Begünstigungen sowie die Aufhebung von Tarifen, die nur für eine bestimmte Zeit gelten, nicht veröffentlichen.

Tarifwidrige Vereinbarungen berühren nicht die rechtliche Wirksamkeit des Beförderungsvertrages. Die CAT GmbH berechnet die Beförderungspreise und die Nebengebühren auch in solchen Fällen nach den Tarifen.

Die Tarife werden auf unserer Website (Preisdetails) veröffentlicht und können auf Wunsch am Bahnhof Flughafen Wien ausgedruckt zur Verfügung gestellt werden bzw. kann dort in die Tarife Einsicht genommen werden. Alle Fahrpreise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer.

Reisegepäck

Tiere, die die in den Beförderungsbestimmungen festgelegten Bedingungen erfüllen, werden kostenlos befördert. Ebenso ist die Mitnahme von Fahrrädern, größeren Sportgeräten (z.B. Schi, Surfbretter o.Ä.) sowie von sperrigen, übergroßen Gegenständen kostenlos. Maßgeblich dafür ist jedoch die vorhandene Kapazität im Zug. Im Zweifelsfall entscheidet über die Zulässigkeit der Mitnahme eines Gepäckstückes bzw. eines Tieres der Train Attendant.

Stand: April 2017

Datenschutzerklärung

City Air Terminal Betriebsgesellschaft m.b.H. (CAT GmbH)

Grundsätze

Wir wissen, dass Ihnen der sorgfältige Umgang mit Ihren persönlichen Informationen wichtig ist. Deshalb schätzen wir Ihr Vertrauen, dass die CAT GmbH gewissenhaft mit diesen Informationen umgeht. Mit dieser Erklärung geben Sie uns Ihr Einverständnis dafür, dass wir Ihre personenbezogenen Daten zu den hier genannten Zwecken erheben, verarbeiten und nutzen dürfen.

Im Fall des Lösens eines Fahrausweises für den City Airport Train erhebt und verarbeitet die CAT GmbH die von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten und nutzt diese für die Erfüllung und Abwicklung des erteilten Auftrages.

Ihre Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden bzw. auf Ihren Wunsch werden personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht, gesperrt bzw. berichtigt. Schicken Sie uns zu diesem Zweck ein E-Mail an [email protected].

Offenlegung an Dritte

Wir behalten uns das Recht vor, personenbezogene Informationen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen offenzulegen und wenn wir dies als erforderlich für den Schutz unserer Rechte bzw. die Befolgung einer rechtlichen Vorgehensweise erachten.

Änderungen

Sollten wir beschließen, unsere Datenschutzgrundsätze zu ändern, werden wir diese Änderungen in die Datenschutzerklärung, unsere Homepage und andere Bereiche, in denen wir dies für erforderlich halten, einbeziehen. So wissen Sie immer darüber Bescheid, welche Informationen wir sammeln, wie wir diese verwenden und unter welchen Umständen wir diese gegebenenfalls bekanntgeben. Wir behalten uns das Recht vor, diese Datenschutzerklärung jederzeit abzuändern. Wir bitten Sie daher, diese immer wieder einzusehen. Sollten wir eine umfassende Änderung unserer Datenschutzpolitik vornehmen, werden wir Sie durch einen Hinweis auf unserer Homepage darüber benachrichtigen.

Vertreter

Diese Website verwendet ein Bestellformular für Kunden, die Informationen, Produkte oder Dienstleistungen anfordern. Wir beauftragen andere Unternehmen und Einzelpersonen, in unserem Namen Aufgaben durchzuführen.

Diese Vertreter wickeln Aufträge durch oder teilen diese zu, stellen Ihnen Waren und Dienstleistungen in Rechnung und unterstützen uns bei unserer Marketingtätigkeit. Sie erhalten Zugriff auf personenbezogene Informationen, die für die Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich sind, dürfen diese aber nicht aufbewahren, abspeichern oder für andere Zwecke verwenden.

Gesamtdaten (nicht personenbezogene Daten)

Wir beauftragen andere Dienstleister mit der Unterstützung bei der Analyse der Gesamtdaten über die Besucher unserer Website. Diese Daten, die für die Optimierung der Benutzerfreundlichkeit unserer Website hilfreich sind, werden durch Cookies oder Protokolldateien dieser Dienstleister gesammelt. Wir ordnen den Gesamtinformationen keinerlei personenbezogenen Informationen zu.

Cookies

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, um die Integrität des Registrierungsverfahrens zu gewährleisten und die Website auf persönliche Bedürfnisse auszurichten. Ein Cookie ist eine kleine Textdatei, die von einem Websiten-Server auf Ihrer Festplatte abgelegt wird. Cookies können nicht für den Betrieb von Programmen oder die Sendung von Viren an Ihren Computer verwendet werden. Cookies werden ausschliesslich Ihnen zugewiesen und können nur von einem Web-Server in der Domain, die Ihnen das Cookie zur Verfügung gestellt hat, gelesen werden.

Sie haben die Möglichkeit, Cookies zu akzeptieren oder abzulehnen. Die meisten Webbrowser akzeptieren Cookies automatisch, doch können Sie normalerweise Ihre Browsereinstellung dahin gehend ändern, dass Cookies abgelehnt werden, wenn Sie dies wünschen. Wenn Sie Cookies ablehnen möchten, können Sie möglicherweise die interaktiven Features dieser oder anderer von Ihnen besuchten Websites nicht voll nutzen.

Links

Diese Website enthält Links zu anderen Websites. Die CAT GmbH ist nicht für die Datenschutzpolitik oder den Inhalt solcher Websites verantwortlich. Wir empfehlen Ihnen daher, bei jedem Besuch auf diesen Websites die dort veröffentlichte Datenschutzerklärung zu lesen.

Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung geben wir keine speziellen Informationen weiter, die Sie uns übermitteln. Es kann sein, dass wir allgemeine demographische Daten an Dritte weitergeben. Wir veröffentlichen jedoch keinesfalls Ihre persönlichen Informationen (unter anderem Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse, Ihre Wohnadresse und Telefonnummer), ohne Ihre ausdrückliche Erlaubnis einzuholen.

Bestellformular

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Sicherheit

Die Sicherheit Ihrer persönlichen Informationen ist uns ein Anliegen. Wenn Sie in unseren Registrierungs- oder Bestellformularen sensible Daten (beispielsweise Ihre Kreditkarten- und/oder Versicherungsnummer) eingeben, verschlüsseln wir mit der Secure Sockets Layer (SSL)-Technologie diese Informationen.

Wir halten uns sowohl während der Übertragung als auch ab dem Erhalt Ihrer persönlichen Informationen an die allgemein anerkannten Branchenstandards zum Schutz der persönlichen Daten. Keine Übermittlungsart im Internet und keine Methode zur elektronischen Sicherung ist jedoch 100% sicher. Wenngleich wir uns bemühen, alle wirtschaftlich vertetbaren Mittel einzusetzen, um Ihre persönlichen Informationen zu schützen, können wir keine vollständige Sicherheit garantieren.

Google Analytics

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Stand: Mai 2012

Technik & Navigieren

  • Die Umsetzung der Seiten entspricht den W3C-Spezifikationen.
  • Es werden ausschließlich gängige Grafikformate verwendet.
  • Der Inhalt ist auch zugänglich, wenn Style Sheets deaktiviert sind.
  • Links geben eindeutig Aufschluss über ihr Ziel.
  • Die Navigationselemente sind verständlich bezeichnet, die Navigationsmechanismen schlüssig.
  • Alleinige Nutzung der Seite über die Tastatur ist möglich.
  • Alternativ-Versionen werden nur dort eingesetzt, wo barrierefreie Umsetzungen nicht möglich sind.
Ein Großteil unserer Inhalte ist gemäß den oben genannten Anforderungen gestaltet.
Es sind jedoch noch nicht alle Inhalte barrierfrei verfügbar. Folgende Elemente entsprechen noch nicht in vollem Umfang den Anforderungen an Barrierefreiheit:
  • Buchungsprozess benötigt Javascript.
Wir arbeiten konsequent weiter an der barrierefreien Bereitstellung unserer Websiten-Inhalte.

ISO Zertifizierung

Nach österreichischen und EU-Vorschriften, City Air Terminal Betriebsgesellschaft m.b.H. hat folgende Zertifikate.


Für das Sicherheitsverwaltungssystem in Übereinstimmung mit SMS, das mit den EisbG § 39 und EU Richtlinie 2004/49 / EG unter Berücksichtigung der Bewertungskriterien gem. Anhang II bis VO 1158/2010 / EU übereinstimmt.

Beförderungsbedingungen

1. Geltende Tarife
1.1. Für die Beförderung von Personen in den Zügen der City Air Terminal Betriebsgesellschaft m.b.H. (nachfolgend auch „CAT GmbH“) auf der Verkehrsverbindung Wien Mitte – Bahnhof Flughafen Wien durch den City Airport Train (nachfolgend auch „CAT“) gelten ausschließlich nachfolgende Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen. Diese Beförderungsbedingungen gelten bei Beförderung von Personen und Reisegepäck durch die CAT GmbH. Wer Anlagen und Züge der CAT GmbH benützt, anerkennt und befolgt damit die Beförderungsbedingungen der CAT GmbH.
1.2. Die CAT GmbH wendet die Tarife gegenüber jedermann in gleicher Weise an. Die CAT GmbH kann jedoch für Zwecke der öffentlichen Verwaltung, für Wohlfahrtszwecke und für den Eisenbahndienst sowie aus kaufmännischer Rücksicht im Einzelfall die Beförderungspreise und die Nebengebühren ermäßigen sowie sonstige Begünstigungen vorsehen.
Die CAT GmbH muss die Ermäßigungen der Beförderungspreise und der Nebengebühren und sonstige Begünstigungen sowie die Aufhebung von Tarifen, die nur für eine bestimmte Zeit gelten, nicht veröffentlichen.
1.3. Tarifwidrige Vereinbarungen berühren nicht die rechtliche Wirksamkeit des Beförderungsvertrages. Die CAT GmbH berechnet die Beförderungspreise und die Nebengebühren auch in solchen Fällen nach den Tarifen.
1.4. Die Tarife werden auf unserer Website (Tarif&Preisdetails) veröffentlicht und können auf Wunsch am Bahnhof Flughafen Wien ausgedruckt zur Verfügung gestellt werden bzw. kann dort in die Tarife Einsicht genommen werden.
1.5. Alle Fahrpreise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer.

2. Fahrausweise
2.1. Im City Airport Train gelten ausschließlich Fahrausweise der CAT GmbH.
2.2. Fahrausweise anderer Betreiber, Verkehrsgesellschaften oder Verkehrsverbünde werden nur dann anerkannt, wenn die Benützung durch die City Air Terminal Betriebsgesellschaft m.b.H ausdrücklich erlaubt ist.
2.3. Fahrausweise für die Beförderung von Personen im City Airport Train können bei besonders gekennzeichneten Fahrausweisautomaten, über das Internet (www.cityairporttrain.com), bei ausgewählten Bahnhofskassen der ÖBB in Österreich oder direkt im Zug erworben werden.
2.4. Der Reisende muss bei Fahrtantritt einen gültigen Fahrausweis haben; oder direkt im Zug beim Eisenbahnbediensteten gegen Aufpreis einen Fahrausweis erwerben.
2.5. Auf Fahrausweisen mit begrenzter Gültigkeit ist diese vermerkt.
2.6. Ein Fahrausweis ist nur übertragbar, sofern er nicht auf Namen lautet und die Fahrt nicht angetreten wurde.
2.7. Der Reisende hat bei der Übernahme des Fahrausweises zu prüfen, ob dieser seinen Angaben entsprechend ausgefertigt ist.

3. Fahrpreise
3.1. Für die Beförderung ist der in den Tarifbestimmungen festgesetzte Fahrpreis zu zahlen.

4. Vorverkauf
4.1. Fahrausweise für den City Airport Train werden frühestens 9 Monate vor dem 1. Gültigkeitstag im Vorverkauf ausgegeben. Die Gültigkeitsdauer der Fahrausweise ist abhängig von der Fahrkartengattung und der Art des gewählten Vertriebswegs. Sie wird zudem am Fahrausweis vermerkt.

5. Geltungsdauer der Fahrausweise
5.1. Im Internet gelöste CAT Fahrausweise gelten 6 Monate ab Kaufdatum.

6. Prüfen der Fahrausweise
6.1. Ungültige Fahrausweise und Ausweise, die nach den Tarifen als ungültig anzusehen sind, können eingezogen werden.
6.2. Teilt ein Reisender unaufgefordert mit, dass er keinen gültigen Fahrausweis hat, so erhebt die CAT GmbH neben dem Fahrpreis einen Zugverkaufs-Zuschlag in der Höhe von EUR 2,00.
6.3. Besitzt der Reisende keinen gültigen Fahrausweis und weigert sich dieser einen Fahrausweis im Zug zu erwerben, so erhebt die CAT GmbH von ihm ein erhöhtes Beförderungsentgelt in der Höhe von EUR 100,00.
6.4. Der Reisende ist bei nachträglicher Bezahlung des erhöhten Beförderungsentgelts verpflichtet, seine Identität mittels amtlichen Lichtbildausweises nachzuweisen und der CAT GmbH seine Wohnadresse mitzuteilen. Der Reisende hat den vorgeschriebenen Gesamtbetrag binnen einem Monat  auf das von der CAT GmbH bekannt gegebene Konto zur Einzahlung zu bringen oder begründeten Einspruch – schriftlich oder via e-mail – an die City Air Terminal Betriebsgesellschaft m.b.H., Kundenservice, Postfach 1, 1300 Wien-Flughafen (E-Mail: [email protected]) zu richten, widrigenfalls die Forderung ohne weitere Zahlungserinnerung (2. Mahnung) an ein Inkassobüro zur Einforderung übergeben wird.

7. Buchungsänderungen und Stornierung
7.1. Eine Änderung der Buchung für den City Airport Train ist nicht möglich.
7.2. Eine Stornierung der Buchung für den City Airport Train ist unter den Voraussetzungen gemäß Pkt. 10 möglich.

8. Haftung bei Ausfall und Verspätung eines Zuges, sowie bei Anschlussversäumnis
8.1. Fährt ein Zug verspätet ab, kommt er verspätet an oder fällt er aus, so hat der Reisende – sofern nachstehend nicht anders festgelegt – grundsätzlich keinen Anspruch auf Entschädigung.
8.2. Der Reisende hat Anspruch auf Entschädigung, wenn er aufgrund Ausfall, Verspätung oder Versäumnis des Anschlusses seine Reise nicht am selben Tag fortsetzen kann oder eine Fortsetzung unter den gegebenen Umständen am selben Tag nicht zumutbar ist. Die Höhe einer Entschädigung ist mit Euro 50,00 (inkl. USt) für eine erforderliche Taxibenützung und mit Euro 80 (inkl. USt.) für eine erforderliche Übernachtung begrenzt. Der Reisende ist jedoch verpflichtet, vorrangig zumutbare alternative öffentliche Verkehrsmittel zu benützen. Für Personen mit eingeschränkter Mobilität werden auch jene Kosten, die notwendig waren und die Höchstbeträge der Entschädigung übersteigen, ersetzt. Davon unberührt bleiben die Bestimmungen unter Pkt 11 hinsichtlich der Fahrpreisentschädigung für Jahreskarten-Inhaber.
8.3. Eine Entschädigung ist jedoch ausgeschlossen, sofern die Zugverspätung bzw. der Zugausfall auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: außerhalb des Betriebes liegende Umstände, die das Eisenbahnverkehrsunternehmen trotz Anwendung der nach der Lage des Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen es nicht abwenden konnte; ein Verschulden des Fahrgastes; ein Verhalten einer dritten Person, welches das Eisenbahnverkehrsunternehmen trotz Anwendung der nach der Lage des Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und dessen Folgen es nicht abwenden konnte.
8.4. Der Fahrgast hat jedoch Anspruch auf Erstattung gemäß den folgenden Bestimmungen: wird aufgrund einer Zugverspätung der Anschluss an einen anderen Zug versäumt, fällt der Zug ganz aus oder hat der Zug mehr als sechzig Minuten Verspätung, kann der Reisende  entweder auf die Weiterfahrt verzichten und eine anteilsmäßige Erstattung des Fahrpreises beantragen und gegebenenfalls seine unentgeltliche Rückbeförderung samt Reisegepäck mit dem nächsten geeigneten Zug zum Fahrtantrittsbahnhof beanspruchen oder seine Fahrt fortsetzen.
8.5. Eine Entschädigung oder Erstattung nach Punkt 9.2. bzw. Punkt 9.4. erfolgt nach folgenden Bedingungen. Der Reisende hat einen schriftlichen Antrag an die CAT GmbH – Office Park, Postfach 1, 1300 Wien – Flughafen, Austria – zu richten. Dem Antrag sind das Ticket sowie allfällige zur Erstattung bzw. Entschädigung erforderlichen Belege – wie etwa Taxirechnung – im Original beizulegen. Die Entschädigung oder Erstattung erfolgt wahlweise mittels Gutschein (Ticket) oder Gutschrift (Überweisung). Letzteres wird jedoch nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch hin vorgenommen; der Reisende hat hierzu der CAT GmbH seine Bankverbindung bekannt zu geben. Sämtliche Ansprüche sind erloschen, wenn sie nicht innerhalb von 6 Monaten geltend gemacht werden. Die Frist beginnt mit dem auf den Ablauf folgenden Tag.

9. Fahrpreiserstattung
9.1. Versäumt ein Reisender die Abfahrt, so hat er keinen Anspruch auf Entschädigung, er hat jedoch Anspruch auf Erstattung nach Ziffer 9.2.
9.2. Die CAT GmbH erstattet dem Inhaber des Fahrausweises innerhalb der Geltungsdauer gegen Rückgabe des Fahrausweises den Fahrpreis, sofern er den Fahrausweis nicht oder nur teilweise ausgenützt hat. Die Erstattung erfolgt nach folgenden Modalitäten: Der Passagier muss eine schriftliche Anfrage zur Rückerstattung an  TTN erstellen. Diesem Erstattungsantrag ist das ungenützte Ticket im Original beizulegen.
9.3. Für alle Fahrkarten gilt, dass Erstattungsbeträge unter EUR 4,00 nicht zur Auszahlung gebracht werden.

10. Fahrpreisentschädigung Jahreskarten
10.1. Fahrgäste, die über eine namentlich auf ihre Person ausgestellte und nur sie zur Benützung berechtigende Jahreskarte verfügen, und denen während deren Geltungsdauer wiederholt Zugverspätungen oder Zugausfälle widerfahren, haben Anspruch auf eine Entschädigung nach Maßgabe folgender Modalitäten: Nichterreichen des Pünktlichkeitsgrades, welcher mit 95% Pünktlichkeit gesetzlich festgelegt ist, während der Gesamtlaufzeit der Jahreskarte in mindestens einem Geltungs-Monat.
10.2. Der durchschnittliche Pünktlichkeitsgrad wird monatlich auf der Website des Unternehmens kommuniziert. Züge gelten dann als unpünktlich, wenn sie mehr als 5 Minuten Verspätung gegenüber dem aktuell gültigen Fahrplan aufweisen.
10.3. Wird der festgelegte durchschnittliche Pünktlichkeitsgrad von 95% in einem Monat unterschritten, erhalten Inhaber einer Jahreskarte pro monatlich nicht erreichtem Pünktlichkeitsgrad 10% des berechneten Wertes einer Monatskarterückerstattet. Der sich ergebende Gesamtbetrag wird dem Fahrgast einmal im Jahr unaufgefordert  auf das im Vorhinein von diesem bekanntgegebene Konto gutgeschrieben.
10.4. Eine Entschädigung ist jedenfalls ausgeschlossen, sofern die Nichterreichung des Pünktlichkeitsgrades auf Zugverspätungen und Zugausfälle auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
  • außerhalb des Betriebes liegende Umstände, die das Eisenbahnverkehrsunternehmen trotz Anwendung der nach der Lage des Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgenes nicht abwenden konnte;
  • ein Verschulden des Fahrgastes;
  • ein Verhalten einer dritten Person, welches das Eisenbahnverkehrsunternehmen trotz Anwendung der nach der Lage des Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und dessen Folgen es nicht abwenden konnte.
10.5. Alle anderen Berechtigungsausweise sowie der Werksverkehr sind von einer Entschädigung ausdrücklich ausgenommen.

11. City Check In
11.1. Das Lösen eines Fahrausweises für den City Airport Train berechtigt den jeweiligen Inhaber des Fahrausweises, sich und sein Reisegepäck  am City Check- In Wien Mitte bei ausgewählten Fluglinien einzuchecken. Die für den City Check-In jeweils verfügbaren Fluglinien finden sich auf der Website der CAT GmbH. Der City Check- In ist – vorbehaltlich anders lautender Bestimmungen der Fluglinie – frühestens 24 Stunden und spätestens 75 Minuten vor Abflug möglich.

12. Beförderungsleistung
12.1. Die CAT GmbH befördert Reisende und Reisegepäck nicht, sofern die Beförderung durch Umstände verhindert wird, die die CAT GmbH nicht abwenden und denen sie auch nicht abzuhelfen vermag.
12.2. Die CAT GmbH kann bei besonderen kaufmännischen, betrieblichen oder örtlichen Umständen die Beförderung von Reisenden sowie die Annahme und die Beförderung von Reisegepäck vorübergehend aussetzen. Diese Maßnahmen treten frühestens mit der Bekanntmachung in Kraft.
12.3. Die CAT GmbH kann Reisende und Reisegepäck bei vorübergehenden Störungen des Eisenbahnbetriebes mit Straßenfahrzeugen und anderen Verkehrsmitteln befördern oder befördern lassen.
12.4. Die CAT GmbH befördert Kinder bis 5 Jahre nur, sofern sie begleitet werden. Als Begleitpersonen sind nur Personen zugelassen, die fähig sind, diese Tätigkeit auszuüben; darüber entscheiden die Eisenbahnbediensteten.
12.5. Die CAT GmbH kann Personen, die die vorgeschriebene Ordnung oder die zu ihrer Aufrechterhaltung getroffenen Anordnungen der Eisenbahnbediensteten nicht beachten oder die aufgrund ihres Zustandes oder ihres Verhaltens stören, von der Beförderung ausschließen. Diese Personen haben keinen Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises, der Nebengebühren und der sonstigen Kosten oder auf Entschädigung.
12.6. Die CAT GmbH kann für bestimmte Reisende, wie Reisende mit kleinen Kindern oder Personen, deren Mobilität eingeschränkt ist, Plätze bereithalten. Andere Reisende dürfen diese Plätze nur einnehmen, sofern sie von Reisenden, für die sie bereitgehalten werden, nicht beansprucht werden.
12.7. Personen ohne gültigen Fahrausweis und ohne Reiseabsicht dürfen in einem zur Abfahrt bereitstehenden Zug nicht verweilen. Die CAT GmbH erhebt von Personen, die dieses Verbot nicht beachten, EUR 100.

13. Gepäckbeförderung im City Airport Train
13.1. Der Reisende kann Gepäck unentgeltlich im Zug mitnehmen und an den vorgesehenen Stellen unterbringen. Er hat die Anordnungen der Eisenbahnbediensteten über die Unterbringung des Gepäcks zu beachten.
13.2. Reisende haben nach Verfügbarkeit der Airlines die Möglichkeit deren Gepäck im City Air Terminal  in Wien Mitte einzuchecken.
13.3. Das Reisegepäck geht mit dem Einchecken in die Gewahrsame derjenigen Fluglinie über, die den Transport des Passagiers vom Flughafen Wien zur nächsten Destination übernimmt. Die CAT GmbH übernimmt den Gepäcktransport zwischen Wien Mitte und dem Flughafen Wien im Namen und auf Risiko der jeweiligen Fluglinie.
13.4. Die CAT GmbH schließt jegliche Haftung gegenüber dem Fahrgast für im City Air Terminal eingechecktes Gepäck aus. Diesbezügliche Ansprüche sind ausschließlich gegenüber der jeweils transportierenden Fluglinie geltend zu machen.
13.5. Die Mitnahme von Fahrrädern oder sonstigen größeren Sportgeräten (z.B. Schi, Surfbretter u.ä.), sowie von sperrigen, übergroßen Gegenständen in den Zügen ist nach Maßgabe der vorhandenen Kapazitäten im Zug gestattet. Im Zweifelsfall entscheidet über die Zulässigkeit der Mitnahme eines Gepäckstückes der Eisenbahnbedienstete. Dieser ist berechtigt, die Beförderung von derartigen Sportgeräten bzw. von sperrigen, übergroßen Gegenständen nach Maßgabe der vorhandenen Kapazitäten abzuweisen.
13.6. Der Passagier ist dafür verantwortlich, dass durch die Beförderung weder die Sicherheit des Zuges, noch die der anderen Passagiere gefährdet, und dass weder andere Passagiere verletzt, noch Gegenstände (wie z.B. anderes Gepäck) oder Einrichtungen des Zuges beschädigt werden.
13.7. Die Mitnahme von Fahrrädern, größeren Sportgeräten (z.B. Schi, Surfbretter u.ä.), sowie von sperrigen, übergroßen Gegenständen erfolgt kostenlos.
13.8. Der Reisende kann kleine, ungefährliche, in Behältnissen untergebrachte, lebende Tiere, die nicht durch Tiergattung etc. andere Reisende belästigen könnten, im Zug mitnehmen. Die Behältnisse müssen so beschaffen sein, dass Verletzungen und Verunreinigungen von Personen sowie Beschädigungen und Verunreinigungen von Zugwagen ausgeschlossen sind.
13.9. Der Reisende kann jedoch Hunde, die nicht in Behältnissen untergebracht sind, mitnehmen, sofern diese mit angelegten bisssicheren Maulkörben entweder getragen oder am Boden kurz an der Leine gehalten werden. Der Reisende darf kranke Tiere in Zugwagen nicht mitnehmen.
13.10. Der Reisende darf Gegenstände, die stören oder Schaden verursachen können, nicht mitnehmen. Reisende, die in Ausübung des öffentlichen Dienstes oder aufgrund von Gesetzen oder einer verwaltungsbehördlichen Genehmigung eine Schusswaffe tragen, sind davon ausgenommen.
13.11. Kann der Inhaber von Gepäckstücken bzw. anderen Gegenstände nicht ermittelt werden, so kann die CAT GmbH unter Beiziehung von einem Zeugen, die Gegenstände von der Mitnahme als Gepäck ausschließen.
13.12. Der Reisende hat alle mitgenommenen Gegenstände und Tiere selbst zu beaufsichtigen und für eine ordnungsgemäße Verwahrung der Gegenstände und Tiere zu sorgen. Die CAT GmbH haftet für einen Schaden an Gegenständen und Tieren, die der Reisende selbst zu beaufsichtigen hat, nur bei Verschulden der CAT GmbH.
Der Reisende haftet für den Schaden, der durch Gegenstände oder Tiere entstanden ist, die er mitgenommen hat, sofern sie laut diesen Bestimmungen nicht mitgenommen werden dürfen. Für den Schaden, der durch andere Gegenstände oder Tiere entstanden ist, die er mitgenommen hat, haftet er, sofern er nicht beweist, dass dieser Schaden auf ein Verschulden der Eisenbahn oder eines Dritten oder auf Umstände zurückzuführen ist, die der Reisende nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte.

14. Meinungsverschiedenheiten
14.1. Meinungsverschiedenheiten zwischen Reisenden und Eisenbahnbediensteten in Angelegenheiten der Beförderung behandelt der diensthabende Shiftleader.

15. Haftung der CAT GmbH für ihre Leute
15.1. Die CAT GmbH haftet für ihre Bediensteten und für andere Personen, deren sie sich bei der Ausführung der Beförderung bedient.
15.2. Besorgen Eisenbahnbedienstete oder andere Personen auf Verlangen eines Reisenden Tätigkeiten, die der CAT GmbH nicht obliegen, so gelten sie als Beauftragte dessen, für den sie tätig sind.
15.3. Schadenersatz: Die CAT GmbH haftet im Zusammenhang mit Buchungen bzw. Reservierungen aller Art nur für grob fahrlässiges oder vorsätzliches, schuldhaftes Verhalten.

16. Verlorene und zurück gelassene Gegenstände
16.1. Für verlorene und / oder zurückgelassene Gegenstände im City Airport Train und auf Eisenbahnanlagen der CAT GmbH übernimmt die CAT GmbH keine Haftung. Für die Entgegennahme von verlorenen bzw. zurückgelassenen Gegenständen im City Airport Train und auf Eisenbahnanlagen der CAT GmbH bzw. für diesbezügliche Fundmeldungen ist das Fundbüro am Flughafen Wien (Tel.: +43(0)1/7007/29360, Mail: [email protected]) zuständig. Die Behandlung von Fundgegenständen erfolgt vom Fundbüro am Flughafen Wien nach den Bestimmungen des ABGB in der jeweils gültigen Fassung bzw. nach den Statuten des Fundbüros am Flughafen Wien. Öffnungszeiten Fundbüro Flughafen Wien täglich 9:00 - 12:00; 12:45 - 17:00 Uhr.

17. Nichtraucherzonen – Nichtraucherzüge
17.1. Rauchen ist im City Airport Train  sowie im gesamten Bahnhofsbereich ausnahmslos nicht gestattet.
17.2. Die CAT GmbH erhebt von Reisenden, die ein Rauchverbot nicht beachten 100;- Euro. Die CAT GmbH ist zudem berechtigt, für Schäden die sich aus der Nichtbeachtung des Rauchverbots ergeben und über den genannten Betrag hinausgehen, nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts Ersatz zu fordern.

18. Gebühren für die Reinigung und Instandsetzung von Anlagen, Betriebsmitteln und Ausrüstungsgegenständen
18.1. Bei Verunreinigung von Anlagen, Betriebsmitteln und Ausrüstungsgegenständen der CAT GmbH ist die CAT GmbH berechtigt, vom Verursacher eine Reinigungsgebühr in der Höhe von EUR 100 einzuheben.
18.2. Im Fall von Beschädigungen bzw. Entwendungen von Anlagen, Betriebsmitteln und Ausrüstungsgegenständen der CAT GmbH werden die dadurch entsprechend angefallenen Kosten dem Verursacher in Rechnung gestellt.

19. Schlussbestimmungen
19.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Tarif und Beförderungsbestimmungen ganz oder zum Teil unwirksam sein oder nachträglich unwirksam werden, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. An Stelle der unwirksam gewordenen Bestimmungen gilt eine Regelung, die dem beabsichtigten Zweck der unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt ebenso für allfällige Regelungslücken.
19.2. Der zwischen dem Reisenden und der CAT GmbH geschlossene Beförderungsvertrag sowie die Tarif- und Beförderungsbestimmungen unterliegen österreichischem Recht. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Tarif und Beförderungsbestimmungen, auch über die Gültigkeit der Tarif und Beförderungsbestimmungen selbst, wird, soweit dies gesetzlich zulässig ist, das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart.
19.3. Die CAT GmbH behält sich vor, die gegenständlichen Beförderungsbedingungen im Bedarfsfall abzuändern. Die Änderungen treten nach Veröffentlichung in Kraft und werden von der CAT GmbH gemeinsam mit einer Zusammenfassung der jeweils wichtigsten Änderungen sowie mit den bis zu einem Jahr alten Fassungen der Bedingungen online auf www.cityairporttrain.com bekannt gegeben.